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Schweizer ÖV-Branche entschädigt Abo-Kunden mit 100 Millionen Franken

Die Nachfrage im öffentlichen Verkehr in der Schweiz ist seit dem Beginn der «Ausserordentlichen Lage» um rund 80 Prozent eingebrochen. Der Branche entgehen monatlich rund 500 Millionen Franken an Erträgen. Rund 150’000 Kundinnen und Kunden haben ihr GA hinterlegt. Gleichzeitig stellt der ÖV im Auftrag des Bundes ein reduziertes Grundangebot für die Schweiz sicher. Trotz dieser schwierigen Situation erhalten Inhaberinnen und Inhaber eines General-, Verbund-, Strecken- und Moduljahresabonnements 15 Tage zusätzliche Kulanz. Auch Monatsabonnentinnen und -abonnenten werden entschädigt, hingegen erhalten Kundinnen und Kunden von Halbtaxabos oder Ausflugsabos keine Entschädigung.

Abo Kundinen und Kunden erhalten aufgrund der Corona-Pandemie Entschädigungen                  Foto: Marcel Manhart

 

 

 

Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie haben enormen Einfluss auf den öffentlichen Verkehr. In Absprache mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) setzt die ÖV-Branche alles daran, die Grundversorgung im öffentlichen Verkehr in der Schweiz sicherzustellen. Der ÖV Schweiz stützt somit die Strategie des Bundes. Die Reduzierung des Angebots und die einschneidenden Massnahmen mit der Aufforderung, den ÖV nur in wichtigen Anliegen zu nutzen, haben zu einem massiven Nachfrageeinbruch von rund 80 Prozent gegenüber dem Normalbetrieb geführt. Den Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr entgehen somit jeden Monat Einnahmen in der Höhe von rund 500 Millionen Franken. Gleichzeitig erheben Abonnentinnen und Abonnenten, die ihren Fahrausweis während der Pandemie aus verschiedenen Gründen nicht nutzen können, verständlicherweise Forderungen an die Transportunternehmen und öV-Verbünde.

 

 

15 Tage zusätzliche Kulanz für Jahres-Abos

 

GA-Kundinnen und -Kunden können ihr Abo während 30 Tagen kostenlos hinterlegen. Während der «Ausserordentlichen Lage» ist dies zudem online und rückwirkend auf den 17. März 2020 möglich. Die übrigen Jahresabonnemente (insbesondere Verbundabos) beinhalten im Vergleich zum Kauf einzelner Monatsabos mehrere Gratismonate. Trotz der finanziell schwierigen Situation für die Unternehmen hat die ÖV-Branche entschieden, Inhaberinnen und Inhabern eines General-, Verbund-, Strecken- und Moduljahresabonnements pauschal 15 Tage weitere Kulanz zu gewähren. Während die Kulanztage beim GA bei der Erneuerung des Abos dem Rechnungsbetrag angerechnet werden, werden Verbund-, Strecken- und Moduljahresabos um 15 Tage verlängert.

 

Auch Kundinnen und Kunden mit einem Monats-Verbund-, Strecken- oder Modulabo werden entschädigt. Sie erhalten je nach Verbund und Produkt entweder 15 Franken oder 15 Prozent des Abopreises vergütet. Das Halbtaxabonnement wird nicht entschädigt, da es meist nach kurzer Zeit und wenigen Fahrten amortisiert ist. Ebenfalls nicht entschädigt werden das seven25 und das Ausflugs-Abo.

 

 

Pragmatische Lösung für die Kundinnen und Kunden

 

Mit der Sicherstellung der Grundversorgung leistet der öffentliche Verkehr in der Schweiz einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der COVID-19-Pandemie. Aufgrund der eingebrochenen Nachfrage ist diese Leistung jedoch mit hohen Kosten verbunden. Zugleich ist sich die ÖV-Branche bewusst, dass die öffentliche Hand und die Bevölkerung durch die COVID-19-Pandemie stark belastet sind. Die Branche hat sich deshalb für eine pragmatische Entschädigungslösung mit Augenmass entschieden. Sie ist im Rahmen der derzeitigen finanziellen Möglichkeiten für die beteiligten Unternehmen gerade noch trag- und verkraftbar. Mit diesen Kulanz-Massnahmen unterstützen und entschädigen die Transportunternehmen und ÖV-Verbünde die Kundinnen und Kunden insgesamt in der Höhe von über 100 Millionen Franken – ohne Mittel der öffentlichen Hand.

 

Alle betroffenen Kundinnen und Kunden werden zeitnah von der ÖV-Branche informiert. Ein Gang zum Schalter oder ein Anruf beim Kontaktcenter ist nicht notwendig und soll daher vermieden werden. Der Entscheid des Strategierats der Alliance SwissPass muss formell noch durch die beteiligten Transportunternehmen und ÖV-Verbünde ratifiziert werden.

 

 

Um von der Entschädigung profitieren zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Generalabonnemente: Das GA muss ab dem 17.03.2020 bis zum Ende der «Ausserordentlichen Lage» ununterbrochen gültig sein.
  • Verbund-, Strecken- und Modulabonnemente Jahr: Am letzten Tag der «Ausserordentlichen Lage» muss ein gültiges Abo vorhanden sein.
  • Verbund-, Strecken- und Modulabonnemente Monat sowie Monatskarte zum Halbtax: Am 17.03.2020 musste ein an diesem Tag gültiges Abo vorhanden gewesen sein.

 

Für folgende Abos erhalten Kundinnen und Kunden keine Entschädigung:  

  • Ausflugs-Abo
  • Halbtax-Abo
  • seven25-Abo
  • Hunde-Abos
  • Velo-Abos
  • Junior-Karte
  • Kinder-Mitfahrkarte
  • Klassenwechsel
  • Grenzüberschreitende Angebote
  • P+Rail

 

Der Zeitpunkt des Endes der «Ausserordentlichen Lage» im öffentlichen Verkehr wird zu gegebener Zeit definiert.



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