BAV schickt Definition und Zielbild für Eisenbahn-Fernverkehr in Konsultation

Der Eisenbahn-Fernverkehr ist historisch gewachsen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat ihn nun auf Basis des Raumkonzepts Schweiz klar definiert und vom regionalen Personenverkehr abgegrenzt. Der Fernverkehr hat die Aufgabe, die verschiedenen Regionen der Schweiz miteinander und mit dem Ausland zu verbinden. Um die raumplanerischen Ziele zu unterstützen und Verkehr und Siedlung aufeinander abzustimmen, soll der Fernverkehr in ein Basis- und ein Premiumnetz unterteilt werden. Abgestufte Vorgaben zu Haltepolitik, Verpflegung, Zugbegleitung und weiteren Kriterien dienen dazu, den Nutzen für die Kunden zu erhöhen. Das BAV hat heute den Kantonen die neuen Grundsätze zur Vorkonsulation zugestellt. Welche Elemente bereits bei der Neuvergabe der Konzession auf Ende 2017 umgesetzt werden, wird im Rahmen des anstehenden Konzessionsverfahrens geprüft.

Die Linie Chur – St. Gallen – Wil (Rheintal-Express) geht vom Regional- in den Fernverkehr über          Foto: Marcel Manhart

 

 

Mit den auf Basis des Raumkonzepts Schweiz festgelegten Grundsätzen und Kriterien will der Bund sicherstellen, dass der Eisenbahn-Fernverkehr die polyzentrische Raumentwicklung der Schweiz unterstützt. Die übergeordneten Zentren sollen miteinander verbunden und an die Landesflughäfen angebunden werden. Die internationale Erreichbarkeit soll sichergestellt und die Anbindung kleinerer Zentren gewährleistet werden.

 

Das BAV schlägt vor, diese Ziele mit der Bildung eines Basis- und Premiumnetzes zu unterstützen. Das Basisnetz stellt die Feinerschliessung des Landes sicher. Der im Basisnetz geführte Fernverkehr erschliesst die verschiedenen Regionen und bindet sie an die gross- und mittelständischen Zentren, die einwohnerstarken Agglomerationen und die nationalen Flughäfen an. Es stellt zudem die Anschlüsse an die europäischen Hauptachsen sicher. Das Premiumnetz entspricht weitgehend dem heutigen Inter- und Eurocity-Netz (IC, ICN, EC). Für dieses sollen erhöhte Qualitätsanforderungen festgelegt werden, etwa in Bezug auf Verpflegungsangebot, Zugbegleitung und Rollmaterial. Zudem sollen die Züge des Premiumnetzes nur in den grossen Zentren halten. Mit der Festlegung von Qualitätskriterien werden gewisse Serviceleistungen sowohl im Basis- wie auch im Premiumnetz gesichert. Damit kann der Kundennutzen des Fernverkehrs gesteigert werden.

 

Die Kantone erhalten durch das neue System mehr Verlässlichkeit und Sicherheit. Unklarheiten in der Abgrenzung von Fern- und regionalem Personenverkehr werden bereinigt und die funktionelle Zuordnung zu den beiden Verkehrsarten wird gestärkt. Die Linien Bern – Neuenburg – La Chaux-de-Fonds und Chur – St. Gallen – Wil (Rheintal-Express) gehen vom Regional- in den Fernverkehr über. Umgekehrt wird die Linie La Chaux-de-Fonds – Sonceboz/Sombeval – Biel neu dem Regionalverkehr zugeschieden.

 

Es handelt sich um eine sanfte Weiterentwicklung und Verbesserung des heutigen Systems. Die Kantone werden nun im Rahmen einer informellen Vorkonsultaton angehört.

 

Welche Elemente des neuen Konzepts bereits bei der Neuvergabe der Konzession auf Ende 2017 umgesetzt werden können, wird im Rahmen des anstehenden Konzessionsverfahrens geprüft. Nachdem eine einvernehmliche Lösung zwischen den Bahnen für die Beantragung der neuen Fernverkehrskonzession nicht zustande gekommen ist, wartet das BAV nun auf den Eingang konkreter Gesuche. Diese wird es detailliert analysieren und beurteilen und anschliessend über die Konzessionsvergabe entscheiden.

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Wegleitung: Grundsätze und Kriterien für den Fernverkehr
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