Nächtliches Alkoholverbot im Münchner Hauptbahnhof

Ab 11. Januar 2017 gilt in der Zeit von 22 bis 6 Uhr im öffentlichen Bereich des Münchner Hauptbahnhofes ein Alkoholverbot. Verboten ist sowohl der Konsum alkoholischer Getränke als auch das Mitführen solcher Getränke, die zum Verzehr vor Ort bestimmt sind. Damit passt die Bahn ihre Hausordnung an die Verordnung der Stadt München an, mit der ein Alkoholverbot in den Abend- und Nachtstunden im Umfeld des Münchner Hauptbahnhofes eingeführt wird.

Ausschank und Verkauf in Lokalen und Geschäften bleiben unverändert                                                    Foto: Marcel Manhart

 

 

Ab morgen gilt in der Zeit von 22 bis 6 Uhr im öffentlichen Bereich des Münchner Hauptbahnhofes ein Alkoholverbot. Verboten ist sowohl der Konsum alkoholischer Getränke als auch das Mitführen solcher Getränke, die zum Verzehr vor Ort bestimmt sind. Unbeanstandet bleiben alkoholische Getränke, die verschlossen zum Beispiel vom Einkauf nach Hause transportiert werden. Das Alkoholverbot gilt nicht für die gastronomischen Betriebe und Geschäfte innerhalb des Bahnhofsgebäudes. Dort gilt die Hausordnung der jeweiligen Pächter.

 

Heiko Hamann, Leiter des Bahnhofsmanagements München bei DB Station&Service, nennt Gründe für das Alkoholverbot: „Wir möchten, dass sich Bahnhofsbesucher und Reisende wohlfühlen. Dazu gehört auch, dass sie nicht von alkoholisierten Personen belästigt werden. Dies passt auch nicht zu einem Großstadtbahnhof, der für viele Besucher von München das Tor zur Stadt ist.“

 

Zur Überwachung des nächtlichen Alkoholverbotes werden Sicherheitskräfte der Deutschen Bahn verstärkt gemeinsam mit Bundespolizisten patrouillieren. Sie können bei Verstoß gegen das Alkoholverbot einen Hausverweis, im Wiederholungsfall auch ein Hausverbot aussprechen. Bei Verstößen gegen das Hausverbot droht eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch.

 

Torsten Malt, Sicherheitschef der Bahn in Bayern, betont: „Alkoholbedingte Straftaten haben zugenommen, insbesondere in den Nachtstunden. Jetzt können wir konsequenter gegen diejenigen vorgehen, die Sicherheit und Ordnung im Bahnhof stören.“

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