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Positiver Bundesgerichtsentscheid zugunsten der S3 im Zürcher Unterland

Das Bundesgericht hat zugunsten der Pendlerinnen und Pendler entschieden: Der im Dezember 2018 eingeführte Halbstundentakt der S3 zwischen Zürich Hardbrücke und Bülach bleibt bestehen. Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) nimmt diesen Entscheid mit Genugtuung zur Kenntnis, weil er die langjährige Planung des ZVV stützt.

Eine S3 bereit in Bülach zur Fahrt vom Zürcher Unterland ins Zürcher Oberland nach Wetzikon        Foto: Marcel Manhart

 

 

 

 

Die Züge der Linie S3 auf der S-Bahn Zürich verkehren tagsüber auf dem Streckenabschnitt von Zürich Hardbrücke über Zürich Hauptbahnhof - Stettbach - Effretikon - Pfäffikon ZH nach Wetzikon. Nach über zehn Jahre langer Planung wollte der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) Ende 2018 zusätzlich den Halbstundentakt der S3 auf dem Abschnitt zwischen Bülach und Zürich Hardbrücke am Morgen und am Abend einführen. In seinen Netznutzungsplänen für die besagte Fahrplanperiode stellte das Bundesamt für Verkehr (BAV) jedoch die benötigten sogenannten Trassen dem Güterverkehr zur Verfügung. Die S3 hätte auf diesem Abschnitt somit nur im Stundentakt fahren und die beabsichtigte Entlastung für die steigende Anzahl Fahrgäste nicht erbringen können.

 

Gegen diesen Entscheid des BAV erhob der ZVV gemeinsam mit dem Zürcher Regierungsrat und der Stadt Bülach Beschwerde. Im Herbst 2018 sprachen die Gerichtsinstanzen die benötigen Trassen als vorsorgliche Massnahme der S-Bahn zu. Seit Dezember 2018 konnte die SBB die S3 zwischen Bülach und Zürich Hardbrücke wie geplant im Halbstundentakt fahren lassen.

 

 

Erfolg vor Bundesgericht

 

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation(UVEK) zog die Beschwerde daraufhin an das Bundesgericht weiter. Dieses hat nun in seinem abschliessenden Urteil die Haltung des ZVV betreffend der S3 gestützt. Der Entscheid schützt insbesondere die Planungs- und Investitionssicherheit aller Beteiligten. Das ist zu begrüssen, denn der öffentliche Personenverkehr ist wegen der teilweise hohen Investitionssummen ein langfristiges Geschäft, das sorgfältige und verlässliche Planungen erfordert. Im vorliegenden Fall begann die Planung des ZVV bereits vor über zehn Jahren und war dem Bund bekannt. Im Hinblick auf die zusätzlichen S-Bahn-Kurse der S3 wurden auch schon zusätzliche Züge für die Flotte der Zürcher S-Bahn bestellt und gekauft.

Die Züge der S3 und der S9 verbinden das Zürcher Unterland mit dem Zürcher Oberland                      Foto: Marcel Manhart

 

 

Zu den Hauptverkehrszeiten am Morgen und am Abend verkehrt die S3 ab Bülach via Zürich Hardbrücke - Zürich HB - Stettbach - Effretikon - Pfäffikon ZH nach Wetzikon. Die S9 fährt ganztags zwischen Schaffhausen - Bülach - Zürich Hardbrücke - Zürich HB - Stettbach - Dübendorf - Schwerzenbach ZH und Uster.

 

«Ich bin sehr erfreut, der Einsatz für diese Verbindung hat sich gelohnt. Denn der Halbstundentakt der S3 zwischen Bülach und  Zürich Hardbrücke ist bereits etabliert und wird von den Pendlerinnen und Pendlern ansprechend genutzt», sagt die Präsidentin des ZVV-Verkehrsrats und Regierungsrätin Carmen Walker Späh. «Das entlastet die Kurse der S9 in den Hauptverkehrszeiten».



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