BAV ergreift Massnahmen für zuverlässigen Betrieb im GBT

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) will sicherstellen, dass der Verkehr durch den Gotthard-Basistunnel (GBT) nach der Inbetriebnahme im Dezember 2016 zuverlässig und reibungslos funktioniert. Es wird deshalb die befristete Betriebsbewilligung für bestimmte Güterloks nicht verlängern, welche beim Zugbeeinflussungssystem ETCS Level 2 Störungen verursachen.

Bombardier 186 909  2015 auf der GBT-Zufahrt im Norden                                                                                Foto: Marcel Manhart

 

 

Das BAV hat entschieden, dass vier im Güterverkehr eingesetzte Lokomotivtypen des Herstellers Bombardier (Re 486, BR 186, Re 487, BR 187) im Hinblick auf die Inbetriebnahme des GBT vorerst nicht mehr auf der Gotthard-Achse verkehren dürfen. Die auf November 2016 befristete Betriebsbewilligung wird nicht verlängert.

 

Auslöser für diesen Entscheid ist die Häufung von Störungen, welche die vier Lokomotivtypen auf den GBT-Zufahrten im Norden und Süden verursachen, seit dort im Jahr 2015 gewisse Abschnitte mit dem Zugbeeinflussungssystem ETCS Level 2 ausgerüstet wurden, wie dies seit längerem angekündigt worden war. Wegen der vier Lokomotivtypen kam es unter anderem verschiedentlich zu unvorhergesehenen Zwangsbremsungen, welche Betriebsunterbrüche und Verspätungen verursachten. Auch im GBT werden alle Züge mit ETCS Level 2 überwacht.

 

Mit dem Entscheid stellt das BAV sicher, dass der GBT wie geplant zuverlässig und reibungslos betrieben werden kann. Die Lötschberg-Achse bleibt für die betroffenen Loktypen offen. Damit haben die Bahnunternehmen, welche die betroffenen Loktypen einsetzen, die Möglichkeit, das Rollmaterial für ihre Nord-Süd-Verkehre umzudisponieren. Das BAV hat dem Hersteller der vier Loktypen angeboten, ihn im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten bei der Fehler-Behebung zu unterstützen.

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