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GPK-S zum Mandat der Verwaltungsratspräsidentin der SBB bei Capoinvest

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates hat sich anhand des Mandats der Verwaltungsratspräsidentin der SBB, Monika Ribar, bei Capoinvest, damit befasst, wie der Bundesrat und die zuständigen Departemente im Bereich der Interessenbindungen ihre Aufsicht über die bundesnahen Unternehmen wahrnehmen. Die Kommission ist zum Schluss gekommen, dass diese Aufsicht verstärkt werden muss, und hat hierzu in ihrem heute veröffentlichten Bericht vier Empfehlungen formuliert.

Mandat  der  Verwaltungsratspräsidentin der SBB  bei  Capoinvest:  Im Bereich der Interessenbindungen muss die Aufsicht des Bundes über die bundesnahen Unternehmen aus Sicht der GPK-S verstärkt werden                        Foto: Marcel Manhart

 

 

 

 

Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) beschloss Ende 2017 – nachdem die Medien über ein Mandat der SBB-Verwaltungsratspräsidentin Monika Ribar bei Capoinvest Limited berichtet hatten –, sich mit diesem Thema zu befassen. Sie prüfte anhand dieses Falles, wie der Bundesrat und die zuständigen Departemente im Bereich der externen Mandate und der Interessenbindungen ihre Aufsicht über die bundesnahen Unternehmen wahrnehmen. Zu diesem Zwecke fand ein Schriftwechsel mit den betroffenen Institutionen statt.

 

 

Feststellungen der GPK-S

 

Die Untersuchungen der GPK-S haben gezeigt, dass Monika Ribar ihr Mandat bei Capoinvest Limited der SBB zunächst nicht deklarierte, weshalb der Bundesrat auch nicht darüber informiert wurde, als er im Januar 2016 die Kandidatur von Frau Ribar für das Verwaltungsratspräsidium der SBB zu genehmigen hatte. Als Monika Ribar in der Folge ihr Versäumnis bemerkte, meldete sie dieses Mandat im März 2016 dem SBB-Verwaltungsrat, bevor sie es im Juni 2016, wenige Tage vor ihrer Ernennung zur Verwaltungsratspräsidentin, niederlegte.

 

Die lückenhafte Information des Bundesrates lässt sich darauf zurückführen, dass die Deklaration von Mandaten im SBB-Verwaltungsrat bis Ende 2017 weitgehend vom Ermessen der einzelnen Mitglieder abhing und keine systematische Überprüfung vorgesehen war. Die GPK-S hat zudem festgestellt, dass der SBB-interne Ausschuss zur Überwachung der Interessenbindungen – entgegen dem einschlägigen Reglement – während mehrerer Jahre nicht getagt hat.

 

 

Einschätzung der GPK-S

 

Die Kommission ist der Auffassung, dass das alte System der SBB zur Mandatsdeklaration nicht angemessen war. Angesichts der Bedeutung und der Exponiertheit des Verwaltungsratspräsidiums hätten Monika Ribar und der SBB-Verwaltungsrat eine höhere Sensibilität für diese Problematik an den Tag legen und die richtigen Schlüsse daraus für die Governance der SBB ziehen müssen. Die Kommission begrüsst vor diesem Hintergrund die Anpassungen, welche die SBB per 1. Januar 2018 an den entsprechenden internen Vorschriften vorgenommen hat. Diese schliessen in ihren Augen die von ihr festgestellten Lücken. Ihrer Meinung nach sollten mit den neuen Regeln ähnliche Situationen künftig vermieden werden können. Sie verweist aber auch darauf, dass diese Änderungen nach den medialen Berichten über das Mandat von Monika Ribar vorgenommen wurden.

 

Die GPK-S missbilligt zudem, dass der SBB-interne Ausschuss zur Überwachung der Interessenbindungen während mehrerer Jahre nicht getagt hat, und ist der Auffassung, dass der Verwaltungsrat seine Aufsichtspflicht damit schwer verletzt hat. Sie kritisiert ausserdem die Zusammensetzung dieses Ausschusses und die Art und Weise, wie dessen Tätigkeit in den jährlichen Geschäftsberichten der SBB präsentiert wurde. Die Kommission stellt hingegen mit Genugtuung fest, dass diese Mängel mit den jüngsten Änderungen der unternehmensinternen Vorschriften behoben wurden.

 

 

Empfehlungen an den Bundesrat

 

Im Hinblick auf eine stärkere Harmonisierung der entsprechenden Praktiken der bundesnahen Unternehmen hat die Kommission aus diesem konkreten Fall einige allgemeine Lehren gezogen. Sie ersucht den Bundesrat insbesondere, in sämtlichen betroffenen Unternehmen sicherzustellen, dass die Verwaltungsratsmitglieder sowie die Kandidatinnen und Kandidaten für ein solches Amt dazu verpflichtet werden, all ihre Mandate unverzüglich zu melden, dass die internen Ausschüsse zur Überwachung der Interessenbindungen regelmässig tagen und dass die Interessenbindungen im Verwaltungsrat periodisch thematisiert werden. Ferner ersucht die Kommission den Bundesrat, für alle bundesnahen Unternehmen ein System einzuführen, welches die Verwaltungsratspräsidien explizit verpflichtet, das zuständige Departement laufend über neue Mandate zu informieren.

 

Die GPK-S ist angesichts des vorliegenden Falles der Auffassung, dass der Bundesrat seinen Handlungsspielraum, über den er als Mehrheitsaktionär verfügt, vermehrt nutzen sollte, um die bundesnahen Unternehmen in Sachen Interessenbindungen stärker zu beaufsichtigen. Das Aktienrecht räumt dem Bund – über die Generalversammlung – nicht nur weitreichende Befugnisse gegenüber den bundesnahen Unternehmen ein, sondern auch Kontrollpflichten, die sich aus diesen Befugnissen ergeben. Die Kommission anerkennt zwar, dass die Hauptverantwortung in Sachen Überwachung der Drittmandate beim Verwaltungsrat dieser Unternehmen liegt, ist jedoch der Meinung, dass der Bund in Sachen Aufsicht dennoch mitverantwortlich ist und diese Mitverantwortung aktiver wahrnehmen sollte.

 

Die Kommission hat beschlossen, den ihr bekannten Sachverhalt und ihre Einschätzungen dazu in einem Bericht Formatwechsel zu veröffentlichen. Diesen Bericht hat sie an ihrer Sitzung vom 28. August 2018 verabschiedet.

 

Die GPK-S hat am 27. und 28. August 2018 im Rahmen eines zweitägigen Aufenthalts im Heimatkanton ihrer Präsidentin, Ständerätin Anne Seydoux-Christe (CVP, JU), in Delsberg getagt. Die Kommission wurde durch die Regierung des Kantons Jura empfangen und führte einen Austausch mit ihr über verschiedene Themen von kantonalem und nationalem Interesse.

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